Unterstützung vom Staat
Das Wichtigste im Überlick
Wenn sich ein neuer Erdenbürger ankündigt, wird das Leben der (werdenden) Eltern oft ein wenig auf den Kopf gestellt. Eine wichtige Rolle in dieser Zeit spielen natürlich auch finanzielle Aspekte. Zum Glück erleichtert der Staat den Eltern in dieser Zeit den Start in einen neuen Lebensabschnitt.
Elterngeld
Für Geburten seit dem 1. Januar 2007 tritt das Elterngeld an die Stelle des früheren Erziehungsgeldes. Das Elterngeld beträgt 67 Prozent des nach der Geburt wegfallenden Erwerbseinkommens, höchstens jedoch 1.800 Euro. Anspruchsberechtigte, aber nicht erwerbstätige Elternteile - wie Arbeitslosengeld-Empfänger oder Studenten - erhalten mindestens 300 Euro monatlich.
Die Höhe des Elterngeldes errechnet sich aus dem Nettoeinkommen der letzten 12 Kalendermonate vor der Geburt des Kindes. In der Zeit, in der Elterngeld bezogen wird, darf nicht länger als 30 Stunden pro Woche einer Erwerbstätigkeit nachgegangen werden. Ein Elternteil kann höchstens für 12 Monate Elterngeld beantragen. Geht auch der andere Elternteil für mindestens zwei Monate nicht mehr als 30 Stunden pro Woche einer Erwerbstätigkeit nach, so erhöht sich der Anspruch um weitere zwei Monate.
Das Elterngeld muss schriftlich beantragt werden. Jeder Elternteil kann für sich einmal einen Antrag auf Elterngeld stellen. Der Antrag muss zwar nicht sofort nach Geburt des Kindes gestellt werden, rückwirkende Zahlungen werden jedoch nur für die letzten drei Monate vor Eingang des Antrags gewährt.
Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, können das Elterngeld auch allein für die vollen 14 Monate erhalten. Bedingung ist jedoch, dass das Kind ausschließlich bei dem Elternteil in der Wohnung lebt, dem die elterliche Sorge oder zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein zusteht.