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Wenn sich ein neuer Erdenbürger ankündigt, wird das Leben der (werdenden) Eltern oft ein wenig auf den Kopf gestellt. Eine wichtige Rolle in dieser Zeit spielen natürlich auch finanzielle Aspekte. Zum Glück erleichtert der Staat den Eltern in dieser Zeit den Start in einen neuen Lebensabschnitt.
Ab 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin gilt ein eingeschränktes Beschäftigungsverbot. Das heißt, Sie können in dieser Zeit zwar noch arbeiten, müssen es aber nicht. Ein absolutes Beschäftigungsverbot gilt dagegen im Normalfall bis 8 Wochen nach der Geburt. Bei einer Mehrlings- oder Frühgeburt kann dieses Verbot auch 12 Wochen betragen.
