Unterstützung vom Staat
Das Wichtigste im Überlick
Wenn sich ein neuer Erdenbürger ankündigt, wird das Leben der (werdenden) Eltern oft ein wenig auf den Kopf gestellt. Eine wichtige Rolle in dieser Zeit spielen natürlich auch finanzielle Aspekte. Zum Glück erleichtert der Staat den Eltern in dieser Zeit den Start in einen neuen Lebensabschnitt.
Mutterschutzgeld
Wie lange bekommen Sie Mutterschutzgeld?
Mutterschutzgeld erhalten Sie während der gesamten Mutterschutzfrist.
Unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe steht ihnen Mutterschutzgeld zu?
Wenn Sie zu Beginn Ihrer Schwangerschaft in einem Arbeitsverhältnis stehen - dazu gehört auch eine Teilzeitbeschäftigung, eine geringfügige Beschäftigung sowie ein Mini-Job (bis 400 Euro), Heimarbeit oder eine Ausbildung - und in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, haben Sie Anspruch auf Mutterschutzgeld. Dies gilt auch für Studentinnen, die einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen.
Normalerweise bekommen Sie netto so viel Gehalt wie vorher auch. Ihre Krankenkasse zahlt bis zu 13 Euro pro Tag und Ihr Arbeitgeber stockt diesen Betrag dann bis zur Höhe Ihres Durchschnitts-Netto-Verdienstes der letzten drei Monate auf.
Wenn Sie privat versichert sind, gelten für Sie die gleichen Regeln. Voraussichtlich bleibt Ihnen jedoch etwas weniger Geld als bisher. Sie erhalten keinen Tagessatz von Ihrer Krankenkasse, sondern eine Einmalzahlung in Höhe von 210 Euro vom Bundesversicherungsamt. Ihr Arbeitgeber berechnet seinen Zuschuss jedoch so, als wären Sie gesetzlich versichert und bekämen den üblichen Kassensatz.
Sind Sie familienversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung, erhalten Sie ebenfalls lediglich eine Einmalzahlung in Höhe von 210 Euro vom Bundesversicherungsamt.
Wenn Sie am Tag, an dem Ihre Schutzfrist beginnt, Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, so erhalten Sie Mutterschutzgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes. Es wird jedoch nicht vom Arbeitsamt bezahlt, sondern von der Krankenkasse, da das Arbeitsamt Sie durch das in der Mutterschutzfrist herrschende Beschäftigungsverbot nicht mehr vermitteln kann und Sie dem Arbeitsmarkt somit nicht zur Verfügung stehen.