Du bist schwanger – herzlichen Glückwunsch und willkommen in dieser neuen, aufregenden Phase deines Lebens. Ein Baby verändert alles, deswegen ist es kein Wunder, dass du dir Gedanken machst, wie es wohl auf der Arbeit für dich weitergeht. Glücklicherweise sind deine Rechte am Arbeitsplatz gesetzlich genau geregelt, so dass sichergestellt ist, dass du Zeit hast dich auf deine Mutterschaft vorzubereiten und dich an deine neue Situation als Mama zu gewöhnen.*
Deine Rechte
Während deiner Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Geburt genießt du Kündigungsschutz, solange du deinen Arbeitgeber ordnungsgemäß über deine Schwangerschaft und den errechneten Geburtstermin informiert hast.
Es gibt strenge Regelungen, die deine Gesundheit und Sicherheit während der Schwangerschaft schützen. Du darfst weder schwer heben noch Kontakt zu gefährlichen Substanzen haben. Darüber hinaus muss dein Arbeitgeber dafür sorgen, dass im Pausenraum ein gemütlicher Stuhl steht, in dem du dich zurücklehnen und ausruhen kannst. Des Weiteren sind Überstunden und verlängerte Schichten nun für dich tabu. Der Arbeitgeber ist angehalten, dir flexible Arbeitszeiten zu ermöglichen, um Stress zu reduzieren.
Mutterschutz
Das Mutterschutzgesetz besagt, daß du deinen Mutterschutz ab sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin in Anspruch nehmen kannst. In den acht Wochen nach der Geburt – 12 Wochen nach Früh- und Mehrlingsgeburten – darfst du nicht arbeiten.
Elternzeit
Die rechtlichen Bestimmungen in Deutschland gewähren euch große Flexibilität bei der Beantwortung der Frage, wieviel Zeit ihr euch nach der Geburt frei nehmt. Am besten macht ihr euch frühzeitig darüber Gedanken, wie ihr euch organisieren wollt. Du hast Anspruch auf drei Jahre Elternzeit, in denen dein Arbeitgeber dir deinen Arbeitsplatz freihalten muss. Du und dein Partner können entweder nacheinander oder gleichzeitig Elternzeit nehmen. Den Antrag auf Elternzeit könnt ihr bei eurem Vorgesetzen oder direkt in der Personalabteilung beantragen. Während dieser Zeit dürft ihr beide zusätzlich bis zu 30 Stunden arbeiten.
Jeder Elternteil kann seine gesamte Elternzeit in zwei Zeitabschnitte aufteilen. Eine Verteilung auf weitere Zeitabschnitte ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.
Mit Zustimmung des Arbeitsgebers ist eine Übertragung von bis zu zwölf Monaten auf die Zeit zwischen dem dritten Geburtstag und der Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes möglich - zum Beispiel während seines ersten Schuljahres.
Deine Pflichten
Um deine Rechte voll in Anspruch nehmen zu können, musst du deinen Arbeitgeber wissen lassen, dass du schwanger bist und wann der errechnete Geburtstermin ist. Am besten ist es, dies schriftlich zu tun.
Wenn du in den sechs Wochen vor der Geburt noch arbeiten willst, musst du diesen Wunsch schriftlich bei deinem Arbeitgeber einreichen, ebenso wie deine Beantragung auf Elternzeit sieben Wochen bevor du den ersten Block nehmen möchtest. Wenn du Blöcke nach der Geburt deines Kindes beantragen willst, musst du das mindestens 13 Wochen vor gewünschtem Beginn tun.
*Bitte habe Verständnis, dass wir nicht immer in allen Punkten stets alle aktuell rechtlichen Informationen abbilden können, diese findest du immer auf den staatlichen Internetseiten wie zum Beispiel http://www.beruf-und-familie.de