- Bevor das Kind auf der Welt ist
- Wann und an welche Behörde muss ich die Schwangerschaftsmitteilung senden und welche Angaben sollten in der Anzeige enthalten sein?
- Der besondere Kündigungsschutz für Schwangere und junge Mütter
- Arbeitsschutz für Schwangere
- Arzttermine – Wann darf ich während der Arbeitszeit einen Termin machen und wann nicht?
- Der Mutterschutz
- Die Elternzeit
- Das Basiselterngeld
- Das ElterngeldPlus
- Beratungsstellen und Informationen
Du bist schwanger und möchtest dich über deine rechtliche Situation informieren? Oder du hast einen Kinderwunsch, bist dir aber nicht sicher, wie du dein Kind und deine berufliche Verantwortung am besten vereinbarst? In Deutschland genießen Schwangere und Mütter besondere Rechte. Welche das sind, haben wir für dich einmal übersichtlich zusammengefasst.
Bevor das Kind auf der Welt ist
Mit Schwangerschaft und Geburt sind verschiedene Ansprüche an den Arbeitgeber verbunden. Du solltest deinen Chef oder deine Chefin möglichst frühzeitig darüber in Kenntnis setzen, dass du schwanger bist. Trotzdem obliegt die Entscheidung natürlich dir. Wenn du in den sechs Wochen vor der Geburt weiter arbeiten möchtest, solltest du diesen Wunsch schriftlich mitteilen. Der Antrag auf Elternzeit nach der Geburt muss spätestens 7 Wochen bevor du die Elternzeit in Anspruch nehmen möchtest, schriftlich eingereicht werden.2
Wann und an welche Behörde muss ich die Schwangerschaftsmitteilung senden und welche Angaben sollten in der Anzeige enthalten sein?
Du hast keine Mitteilungspflicht, jemanden über deine Schwangerschaft zu informieren. Jedoch ist es ratsam dies zu tun, damit du von allen Vorteilen profitieren kannst. Dein Arbeitgeber kann als Nachweis der Schwangerschaft ein schriftliches Zeugnis des behandelnden Arztes oder der Hebamme mit dem voraussichtlichen Tag der Entbindung verlangen. Hierfür anfallende Kosten hat der Arbeitgeber zu tragen.
Sobald du deinen Arbeitgeber darüber informiert hast, muss er unverzüglich die Schwangerschaftsmitteilung an die zuständige Behörde (pro Bundesland sind es unterschiedliche Behörden) senden (§ 27 Absatz 1 Mutterschutzgesetz, MuSchG).1
Folgende Angaben sollen der Behörde gemeldet werden:
Name, Anschrift und Geburtsdatum der werdenden Mutter
voraussichtlicher Tag der Entbindung
Auskunft über die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit, die Lage sowie zeitliche Dauer der Ruhepausen
Angaben zur Tätigkeit und Art der Entlohnung
Der besondere Kündigungsschutz für Schwangere und junge Mütter
Während der Schwangerschaft und mindestens "bis zum Ablauf (!) von 4 Monaten nach der Geburt" (§ 17 I 1 Nr. 3 MuSchG, Mutterschutzgesetz) genießen Schwangere und junge Mütter Kündigungsschutz, das gilt auch in der Probezeit. 1 Die rechtzeitige Benachrichtigung des Arbeitgebers vorausgesetzt. Aber auch wenn diese nicht erfolgt ist und eine Kündigung ausgesprochen wurde, hast du noch 14 Tage Zeit, die Schwangerschaft zu melden.
Arbeitsschutz für Schwangere
Als Schwangere genießt du besondere Rechte, die eine körperliche Überforderung oder Erschöpfungserscheinungen und psychischen Belastungen vermeiden sollen. Schwangere dürfen während ihrer beruflichen Tätigkeit nicht schwer heben oder mit gefährlichen Substanzen in Kontakt kommen, dazu zählen auch Krankheitserreger oder Strahlung. Während der Pausenzeiten muss dir eine geeignete Sitzgelegenheit zur Verfügung gestellt werden. Überstunden sind für dich während der Schwangerschaft verboten, mehr als 8,5 Stunden Arbeitszeit pro Tag sind unzulässig.1
Arzttermine – Wann darf ich während der Arbeitszeit einen Termin machen und wann nicht?
Als Arbeitnehmerin bist du angehalten, deine Termine für die Vorsorgeuntersuchungen außerhalb der Arbeitszeiten zu legen. Sollte dies allerdings nicht möglich sein, erlaubt § 7 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) eine bezahlte Freistellung für die notwendigen Voruntersuchungen einer werdenden Mutter. 1
Der Mutterschutz
Ab sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin dürfen Schwangere zuhause bleiben, acht Wochen nach der Geburt ist Arbeiten verboten. Im Fall von Früh- oder Mehrlingsgeburten verlängert sich die Freistellung auf 12 Wochen.1
Die Elternzeit
Väter und Mütter haben ein Anrecht auf eine berufliche Auszeit oder Anspruch auf Teilzeitarbeit nach der Geburt eines Kindes. Die finanzielle Absicherung kann dann durch das Elterngeld oder das ElterngeldPlus erfolgen.1

Das Basiselterngeld
In der Zeit nach der Geburt möchten sich viele Eltern, zumindest vorübergehend, ausschließlich um das Kind kümmern. Damit dies finanziell möglich ist, gibt es das Elterngeld. Ein Elternteil kann bis zu 12 Monate lang Elterngeld erhalten und wenn beide Eltern abwechselnd eine Auszeit fürs Kind nehmen, kann das Basiselterngeld bis zu 14 Monate lang bezogen werden. Die Höhe des Elterngelds liegt zwischen 65 und 67% des letzten Nettoeinkommens des Antragstellers. Die maximale Höhe des Elterngelds beträgt 1.800 Euro.1
Das ElterngeldPlus
Das ElterngeldPlus soll die partnerschaftliche Aufteilung der Kinderbetreuung bei gleichzeitiger Teilzeit-Berufstätigkeit beider Eltern ermöglichen, dafür beträgt es aber auch maximal die Hälfte des Elterngeldbetrags, da zusätzlich auch Einnahmen aus der Berufstätigkeit erzielt werden. Interessant ist, dass das ElterngeldPlus doppelt so lange gewährt werden kann wie das Basiselterngeld. Das heißt, beide Elternteile bekommen die Möglichkeit, in den ersten Lebensjahren einen innigen Kontakt zum Kind aufzubauen und gleichzeitig den Anschluss an den Beruf zu behalten.
Beratungsstellen und Informationen
Weitere Informationen erhältst du z.B. bei www.familien-wegweiser.de, dem Portal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
Mit Hilfe des Elterngeld-Rechners kannst du deinen Anspruch auf Basiselterngeld oder ElterngeldPlus ermitteln (z.B.: www.elterngeldrechner.de/rechner).
Darüber hinaus gibt es in den meisten größeren Städten und Gemeinden Schwangeren- und Elterngeldberatungsstellen.