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Ein Neugeborenes in einem Kinderbettchen

Formalitäten vor der Geburt

Du bekommst bald dein erstes Kind und willst wissen, was du vorher alles an Formalitäten erledigen musst? Oder ist es schon etwas länger her, dass du dich mit dem Papierkram vor der Geburt beschäftigen durftest? Anträge, Formulare, Kopien, Urkunden: Manchen liegt es ja, ganz organisiert vorzugehen und alles zu erledigen, bevor die Schwangerschaft zu weit fortgeschritten ist. Doch wie schaffen die das eigentlich?

Vielleicht mit einem Artikel wie diesem hier, der dir Schritt für Schritt erklärt, worum du dich rechtzeitig kümmern solltest, damit du dich nach der Geburt ganz entspannt um das süße, kleine, neue Familienmitglied kümmern kannst.

 

1. Geburtsurkunde beantragen

Eigentlich muss die Geburtsurkunde beim Standesamt beantragt werden, doch viele Krankenhäuser übergeben heute die Unterlagen direkt an die Eltern. Das ist ein toller Service, denn gerade in der ersten Woche nach der Geburt möchte man sich doch lieber auf das frisch gebackene Familienmitglied konzentrieren. Die Geburtsurkunde muss schon in der ersten Woche nach der Geburt beantragt werden. Sie dient als Beleg für weitere wichtige Nachweise und Anträge wie:

  • Die Anerkennung der Vaterschaft 

  • Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt 

  • Die Beantragung von Kindergeld 

  • Die Anmeldung bei der Krankenversicherung 

  • Den Antrag auf Elterngeld 

Fülle die Unterlagen also sorgfältig aus, damit du die Geburtsurkunde möglichst bald in Händen hältst. Halte auch etwas Bargeld bereit. Zwischen 10 und 15 Euro beträgt die Gebühr für die Ausstellung der Geburtsurkunde.  

Das brauchst du:  

  • Geburtsbescheinigung 

  • Kopie der Personalausweise von dir und deinem Partner 

  • Geburtsurkunden von dir, deinem Partner und von Geschwisterkindern, falls es welche gibt 

  • Eheurkunde (falls verheiratet, wenn geschieden: Eheurkunde und Scheidungsurteil)  

  • Frankierter A4-Briefumschlag 

  • 15 Euro in bar 

 

2. Klärung der Vaterschaft

Für Verheiratete entfällt dieser Punkt, doch unverheiratete Paare können die Anerkennung der Vaterschaft beantragen, damit die Verwandtschaftsverhältnisse zwischen Vater und Kind offengelegt sind. Das ist sinnvoll, um Sorgerechtsfragen und Ansprüche auf Unterhalt oder Erbschaften für dein Baby zu klären. Die Vaterschaftsanerkennung kannst du oder dein Partner auf dem Standesamt oder Jugendamt schon während deiner Schwangerschaft in die Wege leiten.  

Das brauchst du:  

  • Geburtsurkunde der Eltern 

  • Personalausweise der Eltern 

  • Mutterpass 

 

3. Arbeitgeber über die Geburt informieren

Deinen Arbeitgeber solltest du zeitnah über den tatsächlichen Entbindungstermin informieren, denn danach berechnet sich die Mutterschutzfrist. Die Meldung kann formlos erfolgen. 

 

4. Einwohnermeldeamt

Sobald du die Geburtsurkunde bekommen hast, solltest du sie beim Einwohnermeldeamt vorlegen, um das Neugeborene dort anzumelden. Hier kannst du auch einen Kinderausweis anfertigen lassen. Dieser ist notwendig, wenn du mit deinem Baby ins Ausland reisen möchtest. Um einen Kinderausweis erstellen zu lassen brauchst du ein biometrisches Passfoto von deinem Baby und die Geburtsurkunde.  

Lesen Sie auch: Stillen oder Fläschchen?

 

5. Krankenversicherung

Dein Baby ist fürs Erste bei dir mitversichert. Trotzdem solltest du die Geburt bald deiner Krankenkasse melden. Dazu benötigst du die dafür vorgesehene Version der Geburtsurkunde (diese wird dir zusammen mit der Geburtsurkunde übergeben). Den Antrag bekommst du bei deiner Krankenkasse. Schau auch mal auf deren Online-Portal vorbei, eventuell kannst du den Antrag gleich zuhause ausdrucken und ausfüllen.  

Ausnahme: Ist ein Elternteil privat versichert und verfügt über ein höheres Einkommen als der gesetzlich versicherte Elternteil, muss auch das Kind privat versichert werden.

 

6. Kindergeld

Der Antrag auf Kindergeld kann bei der Familienkasse eingereicht werden. Dazu brauchst du deine steuerliche Identifikationsnummer. Diese findest du zum Beispiel auf deinem Einkommensteuer- oder Lohnsteuerbescheid.  

Das Kindergeld kann erst beantragt werden, wenn du die Geburtsurkunde erhalten hast.  

Das Kindergeld wird einkommensunabhängig gezahlt und ist nach der Zahl der Kinder gestaffelt. Die aktuellen Beträge sowie den Online-Antrag findest du auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.

Warte nicht zu lange mit dem Antrag, das Kindergeld wird nur 6 Monate rückwirkend ausgezahlt.  

Beachte: Du musst den ausgefüllten Antrag ausdrucken, unterschreiben und per Post versenden.  

 

7. Elterngeld

Der Antrag auf Elterngeld ist etwas umfangreicher, fülle den Antrag am besten schon während deiner Schwangerschaft aus.  

Grundlage des Elterngeldes ist dein durchschnittliches Nettoeinkommen aus den letzten 12 Monaten vor der Geburt. Bis zu einem Jahres-Einkommen von 250.000 Euro kannst du Elterngeld beantragen.  

Den Antrag für Elterngeld beantragst du bei deiner zuständigen Elterngeldstelle. Immer mehr Bundesländer bieten auch die Möglichkeit, das online zu erledigen.   

Link: https://www.elterngeld-digital.de/ams/Elterngeld 

Tipp: Sollte dein Fall etwas komplizierter sein und du in den letzten 14 Monaten mal selbständig, mal fest angestellt gearbeitet hast, lohnt sich eventuell ein Gespräch mit einer Elterngeldberatung in deiner Nähe.   

 

8. Elternzeit

Bei der Beantragung der Elternzeit ist wesentlich weniger Aufwand nötig als beim Elterngeldantrag. Insgesamt kannst du pro Kind bis zu 3 Jahre Elternzeit beantragen, wenn du einen Anspruch darauf hast. Der Anspruch auf Elternzeit endet am Tag vor dem 8. Geburtstag des Kindes. Deinen Arbeitgeber solltest du spätestens 7 Wochen vor Antritt der Elternzeit von deinem Vorhaben in Kenntnis setzen. In deinem Schreiben legst du dar, wie du die nächsten 24 Monate deiner Elternzeit planst, wie lange du Elternzeit nehmen wirst und ob du einen Teil der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchtest. Während deiner Elternzeit erhältst du keinen Lohn, sondern normalerweise Elterngeld. Während der Elternzeit bist du in besonderer Weise vor einer Kündigung geschützt.

 

9. Suche nach einem Kinderbetreuungsplatz

Solltest du einen Betreuungsplatz für unter 3-jährige benötigen, ist es sinnvoll, dein Kind schon kurz nach der Geburt für einen Kindergartenplatz oder einen Platz in der Kinderkrippe bzw. bei der Tagesmutter vormerken zu lassen. Das klingt zwar erstmal merkwürdig, aber da die Betreuungsplätze vielerorts knapp sind, ist es sinnvoll früh den Bedarf anzumelden.

1Die angegebenen Regelungen beziehen sich auf Deutschland. Solltest du in einem anderen Land leben, gelten für dich andere Vorgaben.

*Femibion®-Produkte enthalten Folsäure Plus (eine Kombination aus Folsäure und Metafolin®) sowie ausgewählte Nährstoffe. Femibion® 3 enthält außerdem DHA (mehrfach ungesättigte Omega-3-Fettsäure).

Die ergänzende Aufnahme von Folsäure erhöht bei Schwangeren den Folatspiegel. Ein niedriger Folatspiegel bei Schwangeren ist ein Risikofaktor für die Entstehung von Neuralrohrdefekten beim heranwachsenden Fötus. Dafür sollten zusätzlich täglich 400 μg Folsäure über einen Zeitraum von mindestens einem Monat vor und bis zu drei Monaten nach der Empfängnis eingenommen werden. Ein Neuralrohrdefekt ist durch mehrere Risikofaktoren bedingt. Die Veränderung eines Risikofaktors kann eine positive Wirkung haben oder auch nicht. Folat trägt zum Wachstum des mütterlichen Gewebes während der Schwangerschaft bei, einschließlich der Entwicklung der Plazenta. Die Einnahme von DHA durch die Mutter trägt zur normalen Entwicklung des Gehirns und der Augen des Fötus und gestillten Säuglings bei. Die positive Wirkung von DHA tritt ein, wenn zusätzlich zu der für Erwachsene empfohlenen Tagesdosis an Omega-3-Fettsäuren (d.h. 250 mg DHA und EPA) täglich 200 mg DHA eingenommen werden.

  • Femibion® ist ein Nahrungsergänzungsmittel und kein Ersatz für eine ausgewogene, abwechslungsreiche Ernährung und gesunde Lebensweise.
  • Metafolin® ist eine eingetragene Marke der Merck KGaA, Darmstadt, Deutschland, und wird unter Lizenz verwendet.