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Kinder im Kindergarten

Kinderbetreuung für Eltern oder Alleinerziehende

Für Mütter und Väter stellt sich früher oder später natürlich die Frage nach der passenden Kinderbetreuung. Damit nichts schief geht kann es von Vorteil sein, wenn du dein Kind schon während der Schwangerschaft in einer oder mehreren Kitas anmeldest.  

So erhöhst du die Chance, bei der Rückkehr in den Beruf auch gleichzeitig schon einen Betreuungsplatz für dein Baby zu haben.  

Heutzutage unterscheiden sich die Betreuungsstätten nicht nur im Hinblick auf die Betreuungszeiten, sondern auch in Bezug auf ihre pädagogische Ausrichtung und inhaltlichen Angebote. Doch, ob musisch oder bilingual: den meisten Eltern ist wichtig, dass die Kita gut erreichbar ist und in der Nähe liegt. Am besten, du schaust dir die Kitas oder Tagemütter/-väter in der Nachbarschaft einmal an, bevor du dich entscheidest dein Kind dort auf die Warteliste setzen zu lassen. Denn natürlich sind auch die Ausstattung der Kita und die Menschen, die dort pädagogisch tätig sind, wichtig für deine Entscheidung.  

 

Welche Kinderbetreuungen gibt es?

Kinder im Kindergarten

Nach dem ersten Lebensjahr können Kinder in einer Kindertagesstätte betreut werden. Als Alternative zur Kita können Kinder auch bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater in kleinen Gruppen von bis zu fünf Kindern gehütet werden. Kindergärten sind ab dem vollendeten 3. Lebensjahr zuständig. Inzwischen gibt es auf die Betreuung in Kitas oder Kindergärten einen gesetzlichen Anspruch. Wenn die Kommune keinen Betreuungsplatz zur Verfügung stellt, haben Eltern die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen oder zu klagen.  

Hilfe bei Fragen zur Kinderbetreuung erhältst du in den Jugendämtern oder in deinem Bezirksamt. Dort kannst du dich auch beraten lassen und mehr Informationen über die verschiedenen Betreuungsangebote und Hilfen in Erfahrung bringen.  

 

Darüber solltest du dir Gedanken machen

  • Wie viele Stunden willst du dein Kind in der Kita unterbringen und ab welchem Alter?  

  • Möchtest du lieber eine private Betreuung mit wenigen Kindern, oder soll es sich um eine Einrichtung handeln?  

  • Wie viel darf die Unterbringung kosten?  

  • Wie wichtig ist dir die pädagogische Ausbildung der Betreuenden/Erziehenden?  

  • Liegen Einrichtungen oder Möglichkeiten auf deinem Arbeitsweg, oder ist dir die Nähe zu deiner Wohnung oder deinem Haus wichtiger?  

 

Nutze dein Netzwerk

Unverhofft kommt oft und gerade wer schon Kinder hat, weiß was damit gemeint ist.  Und sei es nur, dass der oder die Kleine einen Schluckauf hat. Einfach beruhigend, wenn man für den Fall der Fälle ein paar Menschen hat, auf die man zählen kann. Sprich dein Umfeld an und frage, wer sich vorstellen kann gelegentlich einzuspringen, wenn es notwendig sein sollte. Gründe eine WhatsApp-Gruppe und verbünde dich mit anderen Müttern und Vätern in einer ähnlichen Situation. So weißt du schon im Vorfeld, dass du bestens gegen Notfälle gewappnet bist. Gemeinsam seid ihr auf alle Unvorhersehbarkeiten einfach besser vorbereitet.  

 

Was tun, wenn man alleinerziehend ist?

Erzieher liest Kindern vor

Falls du alleinerziehend bist, trägst du eine Doppelbelastung und musst oft noch um Unterhalt, Wohngeld oder Zuschüsse kämpfen. Wie der Familienreport 2017 gezeigt hat, sind zirka 20% der Familien in Deutschland alleinerziehende Eltern mit ihren Kindern. Das ist nicht einfach, deshalb wollen wir dir hier einen kurzen Überblick über deine Möglichkeiten als Alleinerziehende/-r geben.  

 

Finanzielle Unterstützung für Alleinerziehende

Als Alleinerziehende/-r steht dir vom anderen Elternteil Unterhalt zu. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einkommen und dem Alter des Kindes. In besonderen Fällen kann auch ein Mehrbedarf angemeldet werden, zum Beispiel für eine Therapie, welche die Krankenkasse nicht übernimmt oder auch für die Kinderbetreuung. Die Kosten für die Kita oder die Tagesmutter werden dann einkommensabhängig unter beiden Elternteilen aufgeteilt. Dies geschieht unabhängig von der Zahlung des Unterhalts.  

 

Betreuungsunterhalt

Alleinerziehenden Müttern und Vätern, die Kinder unter 3 Jahren betreuen und deshalb nicht arbeiten können, steht ein Betreuungsunterhalt vom anderen Elternteil zu. Der Betrag richtet sich ebenfalls wieder nach der Höhe des Einkommens.  

 

Unterhaltsvorschuss

Wenn dein Gegenpart keinen Unterhalt zahlt oder die Vaterschaft noch nicht geklärt ist, kannst du einen Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen. Allerdings betrifft der Vorschuss nur den Unterhalt für das Kind und er richtet sich auch nach dem Alter des Kindes.  

 

Kindergeld

Alleinerziehende haben Anspruch auf den vollen Kindergeldsatz. Der Betrag richtet sich nach der Anzahl der Kinder.  

 

Elterngeld

Als alleinerziehendes Elternteil kannst du das Elterngeld volle 14 Monate in Anspruch nehmen, wohingegen Paare sich diese Zeit aufteilen müssen. Die Höhe des Elterngeldes errechnet sich aus dem Vorjahreseinkommen.  

 

Wohngeld

Fällst du in das Raster „Eltern mit geringem Einkommen“, erhältst du einen Kinderzuschlag sowie Wohngeld. Du kannst das Wohngeld bei der Wohngeldstelle deiner Gemeinde beantragen. Es handelt sich hierbei um einen Zuschuss zur Miete.  

 

Haushaltshilfe

Solltest du als alleinerziehendes Elternteil akut krank werden, kannst du bei der Krankenkasse eine Haushaltshilfe beantragen. Jeder Fall wird hier einzeln betrachtet, man kann also nicht pauschal von einer Zusage ausgehen.  

 

Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Als Eltern möchtet ihr sicherlich bestmöglich euren Beruf und die Familie miteinander verbinden. Dazu sind finanzielle Sicherheit und ein familienfreundlicher Arbeitgeber wichtig. Ein Arbeitgeber mit familienfreundlichen und flexiblen Arbeitszeiten ist sehr attraktiv für viele Eltern. Er selbst hat dadurch auch Vorteile, denn er bindet mit diesem Angebot qualifizierte Mitarbeiter an sich. Elternzeit, Elterngeld und ElterngeldPlus erleichtern das Zusammenspiel von Familie und Beruf und entlasten euch in finanzieller Hinsicht in der Zeit nach der Geburt eures Kindes.  

1 Die angegebenen Paragraphen und Regelungen beziehen sich nur auf deutsches Recht. Solltest du in Österreich oder einem anderen Land leben, gelten für dich andere Gesetze. Informationen zu den in Österreich geltenden Regelungen findest du hier:

*Femibion®-Produkte enthalten Folsäure Plus (eine Kombination aus Folsäure und Metafolin®) sowie ausgewählte Nährstoffe. Femibion® 3 enthält außerdem DHA (mehrfach ungesättigte Omega-3-Fettsäure).

Die ergänzende Aufnahme von Folsäure erhöht bei Schwangeren den Folatspiegel. Ein niedriger Folatspiegel bei Schwangeren ist ein Risikofaktor für die Entstehung von Neuralrohrdefekten beim heranwachsenden Fötus. Dafür sollten zusätzlich täglich 400 μg Folsäure über einen Zeitraum von mindestens einem Monat vor und bis zu drei Monaten nach der Empfängnis eingenommen werden. Ein Neuralrohrdefekt ist durch mehrere Risikofaktoren bedingt. Die Veränderung eines Risikofaktors kann eine positive Wirkung haben oder auch nicht. Folat trägt zum Wachstum des mütterlichen Gewebes während der Schwangerschaft bei, einschließlich der Entwicklung der Plazenta. Die Einnahme von DHA durch die Mutter trägt zur normalen Entwicklung des Gehirns und der Augen des Fötus und gestillten Säuglings bei. Die positive Wirkung von DHA tritt ein, wenn zusätzlich zu der für Erwachsene empfohlenen Tagesdosis an Omega-3-Fettsäuren (d.h. 250 mg DHA und EPA) täglich 200 mg DHA eingenommen werden.

  • Femibion® ist ein Nahrungsergänzungsmittel und kein Ersatz für eine ausgewogene, abwechslungsreiche Ernährung und gesunde Lebensweise.
  • Metafolin® ist eine eingetragene Marke der Merck KGaA, Darmstadt, Deutschland, und wird unter Lizenz verwendet.